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Die URGE Crash Replacement Policy (Ersatzregelung bei Sturzschäden) gewährt dem Erstbesitzer/der Erstbesitzerin eines URGE-Helms, im Falle eines Sturzes oder Unfalls, einen Preisnachlass beim Kauf eines neuen URGE-Helms.

Für einen bis zu 5 Jahre alten Helm gewähren wir einen Nachlass in Höhe von 50 % auf die unverbindliche Preisempfehlung des neuen Helms. Ist das Model des beschädigten Helms nicht mehr verfügbar, wird es durch ein entsprechend gleichwertiges aus dem aktuellen Sortiment ersetzt.

Um die URGE Crash Replacement Policy in Anspruch zu nehmen zu können, müssen sich der Erstbesitzer/die Erstbesitzerin mit dem URGE-Vertriebspartner des jeweiligen Landes in Verbindung setzen, in dem der Helm gekauft wurde. Dabei sind dem URGE-Vertriebspartner folgende Unterlagen zu übermitteln:

  • Fotos des beschädigten Helms
  • Angaben zum Sturz/Unfall
  • Kaufbeleg des beschädigten Helms

Nach Prüfung des Sachverhaltes durch den URGE-Vertriebspartner schickt der Erstbesitzer/die Erstbesitzerin den beschädigten Helm diesem zu. Der Kaufbetrag des neuen Helms ist gemäß den Anforderungen des URGE-Vertriebspartners zu entrichten. Der neue Helm wird anschließend direkt vom URGE-Vertriebspartner an den Erstbesitzer/die Erstbesitzerin versendet.

Unsere Crash Replacement Policy gilt derzeit nicht für die USA.
Wir bitten diesen Umstand zu entschuldigen.

Das URGE-Team